Bis zu welchem Alter muss ich einen Wohnsitzwechsel beim Sektionschef
melden?
Bis Ende des Jahres in welchem das 30. Altersjahr vollendet wird. In diesem
Fall ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef zuzustellen.
Zwischen dem 30. und 40. Altersjahr genügt eine Meldung an die zuständige(n)
Zivilschutzstelle(n).
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Ich bin in einem Dienst eingeteilt, welcher keine Einsätze macht.
Könnte ich trotzdem an einem solchen Einsatz teilnehmen?
Nach Absprache mit der Zivilschutzstelle ist dies möglich.
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Ich möchte mehr Zivilschutzeinsätze absolvieren, damit sich
mein Militärpflichtersatz reduziert. Kann ich das?
Sofern in den geplanten Einsätzen noch Kapazitäten vorhanden
sind, ist dies auf Gesuch bei der Zivilschutzstelle hin möglich. Für
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft, welche über das gesetzliche
Maximum hinausgehen ist die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers nötig.
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Ich möchte im der ZSO Aaretal eine Kaderfunktion übernehmen.
Wie muss ich vorgehen?
Lass Dir bei der Zivilschutzstelle einen Termin für eine Besprechung
mit dem Zivilschutzkommandanten geben oder melde Dich am nächsten Wiederholungskurs
bei Deinem Dienstchef oder beim Kursleiter.
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Wie viele Tage Zivilschutzdienst muss ich pro Jahr leisten?
Kader:
Bis zu 14 Tage WK pro Jahr zusätzlich bis zu 11 Tage pro Jahr für
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
Spezialisten (Matw, Anlw, etc):
bis zu 5 Tage WK pro Jahr zusätzlich bis zu 11 Tagen pro Jahr für
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
Mannschaft:
maximal 2 Tage pro Jahr. Zusätzlich bis zu 7 Tage pro Jahr für
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
Für Katastropheneinsätze gibt es keine zeitlichen Beschränkungen.
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Wie lange muss ich Militärpflichtersatz bezahlen?
Bis zum Ende des Jahres in welchem das 30. Altersjahr vollendet ist. Die
Rechung erfolgt in der Regel im Folgejahr.
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Wie viele Tage Zivilschutzdienst muss ich leisten, damit ich keinen Militärpflichtersatz
bezahlen mehr muss?
Pro geleisteten Diensttag wird der Militärpflichtersatz um 4 % reduziert;
d.h. dass 25 Tage Zivilschutzdienst geleistet werden müssten, um keinen
Militärpflichtersatz mehr zu bezahlen. Dies ist jedoch in der Regel
praktisch nicht möglich.
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Ich werde meinen Wohnsitz in eine Gemeinde ausserhalb der Zivilschutzregion
Aaretal verlegen. Kann ich trotzdem weiterhin in der ZSO Aaretal eingeteilt
bleiben?
Sofern der neue Wohnort nicht allzu weit entfernt liegt, kann dies möglich
sein. Melde Dich diesbezüglich bei der Zivilschutzstelle Münsingen,
welche dann bei der neuen Zivilschutzorganisation ein entsprechendes Gesuch
stellt.
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Stimmt es, dass ich ab dem 30. Alterjahr keinen Zivilschutzdienst mehr
leisten muss?
Die Zivilschutzdienstpflicht dauert grundsätzlich vom 20. bis zum
40. Altersjahr.
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Ich habe meine Erwerbsersatzkarte verloren. Was muss ich tun?
Das Dienstbüchlein ist mit dem eingetragenen Dienstanlass an die
zuständige Ausgleichskasse (ev. beim Arbeitgeber nachfragen) zu senden,
mit dem Gesuch, ein Duplikat der EO-Karte zu erstellen.
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Mein Arbeitgeber verbietet mir das Einrücken in einen Zivilschutzkurs.
Darf er das?
Der Arbeitgeber ist vom Gesetz her verpflichtet, dem Arbeitgeber das Einrücken
in den Zivilschutzdienst zu bewilligen. Sollte er dies nicht tun macht er
sich strafbar. In diesem Fall soll der Zivilschutzangehörige dies umgehend
der Zivilschutzstelle mitteilen.
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Welche Ansprüche habe ich bei einem Einsatz über das Wochenende?
Ausser Sold, Verpflegung und Unterkunft keine. Der Arbeitgeber ist nicht
verpflichtet, diese Tage als Freitage nachbeziehen zu lassen. Er hat sogar
das Recht, die EO-Entschädigung für das Wochenende für sich
zu beanspruchen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich mit dem Arbeitgeber
das Gespräch zu suchen – in der Regel wird dem Arbeitnehmer auf
freiwilliger Basis entweder der Nachbezug der Einsatztage oder die EO-Entschädigung
zugestanden. Es besteht dazu jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
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Ich habe einen Kursbefehl für einen Zeitpunkt erhalten, an welchem
ich bereits Ferien gebucht habe. Was muss ich tun?
Wenn die Ferien nachweislich vor der schriftlichen Vororientierung über
die Dienstanlässe (in der Regel Anfang Dezember des Vorjahres) gebucht
wurden, wird das Gesuch bewilligt, sofern es innerhalb von 3 Wochen nach
der schriftlichen Vororientierung erfolgt.
Wenn die Ferien erst nach der schriftlichen Vororientierung gebucht wurden, besteht kein Anspruch
auf eine Dienstverschiebung.
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Ich habe einen Kursbefehl erhalten. Wir haben jedoch während dieser
Zeit im Geschäft viel zu tun und ich möchte den Kurs verschieben.
Was muss ich tun?
Arbeitsüberlastung im Betrieb gilt nicht als zwingender Verschiebungsgrund,
ausgenommen, dass mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit im Zivilschutz-
oder im Militärdienst sind. In einem solchen Fall ist durch den Schutzdienstpflichtigen
ein entsprechendes Gesuch zu stellen (mit Bestätigung des Arbeitgebers).
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Ich habe einen Kursbefehl erhalten. Auf Grund eines gesundheitlichen Problems
kann ich den Kurs jedoch nicht absolvieren. Wie gehe ich vor?
Ich hole beim Arzt ein entsprechendes Zeugnis ein und schicke dieses so
schnell als möglich, auf jeden Fall vor dem Dienstanlass, an die Zivilschutzstelle.
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Ich benötige spezielle Ernährung (Vegetarier, Diabetiker, Moslem
etc.). Ist das an Dienstanlässen möglich?
Dies ist möglich. Der Schutzdienstpflichtige hat dies beim Einrücken
dem Kursleiter zu melden.
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